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Admin30. März 2026
Kinderbetreuungskosten ab 2025: Höhere Abzugsgrenze nutzen
Ab 2025 sind bis zu 4.800 € Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abziehbar. So profitieren Eltern steuerlich vom neuen Höchstbetrag.
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Admin30. März 2026
Kinderbetreuungskosten ab 2025: Höhere Abzugsgrenze nutzen
Ab 2025 sind bis zu 4.800 € Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abziehbar. So profitieren Eltern steuerlich vom neuen Höchstbetrag.
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